{"id":1303,"date":"2020-04-16T16:00:23","date_gmt":"2020-04-16T16:00:23","guid":{"rendered":"http:\/\/retail-touch.com\/?page_id=1303"},"modified":"2022-09-09T13:47:47","modified_gmt":"2022-09-09T13:47:47","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/retail-touch.com\/?page_id=1303","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-size: 18pt;\"><b>Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen<\/b><\/span><\/p>\n<p><b>zur Verwendung im Gesch\u00e4ftsverkehr gegen\u00fcber Unternehmern<\/b><\/p>\n<p><b>Stand: Januar 2020<\/b><\/p>\n<p><strong>I. Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>F\u00fcr die rechtlichen Beziehungen zwischen der yorix GmbH (Lieferantin) und ihren Gesch\u00e4ftskunden (Besteller) im Zusammenhang mit Angeboten, Vertr\u00e4gen \u00fcber Lieferungen, Leistungen, Montagen und Verk\u00e4ufen der Lieferantin (im Folgenden: Lieferungen) gelten die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen (AGB) ausschlie\u00dflich.\u00a0 Sie gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen sowie f\u00fcr Nachbestellungen im Rahmen eines bereits vorhandenen Vertragsverh\u00e4ltnisses, auch wenn sie nicht noch einmal ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>Abweichende, entgegenstehende und\/oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers haben nur dann G\u00fcltigkeit, wenn und soweit sie von der Lieferantin schriftlich best\u00e4tigt werden. Alle \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieser AGB (inkl. dieser Klausel) bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform.<\/p>\n<p>3.<\/p>\n<p>Diese Bestimmungen gelten ab Januar 2019 und ersetzen alle bisherigen AGB der Lieferantin.<\/p>\n<p><strong>II. Angebot und Vertragsschluss, Liefer- und Leistungsumfang<\/strong><\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>Der Vertrag zwischen der Lieferantin und dem Besteller kommt zustande, wenn die Lieferantin dem Besteller gegen\u00fcber den Auftrag schriftlich per Briefpost, Fax oder E-Mail best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>Die Angebote der Lieferantin sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, diese wurden ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet.<\/p>\n<p>3.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Umfang der Lieferungen ist die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung der Lieferantin ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p><strong>III. Pl\u00e4ne und Unterlagen sowie Mitwirkungspflichten<\/strong><\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen und Pl\u00e4nen sowie anderen Unterlagen der Lieferantin beh\u00e4lt sich diese Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Besteller darf diese nur mit schriftlicher Einwilligung der Lieferantin an Dritte weitergeben, unabh\u00e4ngig davon, ob die Lieferantin diese als vertraulich gekennzeichnet hat und darf die Pl\u00e4ne und Unterlagen nicht au\u00dferhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihm \u00fcbergeben worden sind.<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>Sind f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages Mitwirkungshandlungen des Bestellers notwendig, wie zum Beispiel die Angabe von Daten, die \u00dcbergabe von Pl\u00e4nen etc., so ist der Besteller verpflichtet, seine Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.<\/p>\n<p><strong>IV. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung<\/strong><\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>Die Preise verstehen sich ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackungs- und Versandkosten zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Lieferantin und dem Besteller zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>Hat der Lieferer die Aufstellung oder Montage \u00fcbernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so tr\u00e4gt der Besteller neben der vereinbarten Verg\u00fctung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten sowie Montagekosten.<\/p>\n<p>3.<\/p>\n<p>Der Preis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem K\u00e4ufer zur Zahlung f\u00e4llig, soweit sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung oder der Rechnung kein anderes Zahlungsziel ergibt.<\/p>\n<p>4.<\/p>\n<p>Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p><strong>V. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>Das Eigentum an den gelieferten Waren verbleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Kaufpreiszahlung bei der Lieferantin.<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>Der Besteller wird die gelieferten Waren auf seine Kosten w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand halten und zugunsten der Lieferantin gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern und \u00fcberdies alle Ma\u00dfnahmen ergreifen, damit der Eigentumsanspruch der Lieferantin weder beeintr\u00e4chtigt noch aufgehoben wird.<\/p>\n<p>3.<\/p>\n<p>Eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung w\u00e4hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller untersagt. Der Besteller ist nur unter der Bedingung berechtigt den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern, dass der Besteller von seinem Kunden Bezahlung erh\u00e4lt oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst \u00fcbergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erf\u00fcllt hat.<\/p>\n<p>4.<\/p>\n<p>Ver\u00e4u\u00dfert der Besteller gelieferte Ware weiter, so tritt er bereits jetzt seine k\u00fcnftigen Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten \u2013einschlie\u00dflich etwaiger Saldoforderungen\u2013 sicherungshalber an die Lieferantin ab, ohne dass es weiterer besonderer Erkl\u00e4rungen bedarf. Wird die gelieferte Ware zusammen mit anderen Gegenst\u00e4nden weiter ver\u00e4u\u00dfert, ohne dass f\u00fcr die unter Eigentumsvorbehalt stehende gelieferte Ware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an die Lieferantin ab, der dem von der Lieferantin in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.<\/p>\n<p>5.<\/p>\n<p>Der Besteller ist zur Einziehung seiner Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seinen Kunden auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens, begr\u00fcndeten Anhaltspunkten f\u00fcr eine \u00dcberschuldung oder drohende Zahlungsunf\u00e4higkeit des Bestellers, ist die Lieferantin berechtigt, die Einziehungserm\u00e4chtigung des Bestellers zu widerrufen. Die Lieferantin ist nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist berechtigt, die Sicherungsabtretung offenzulegen, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegen\u00fcber dem Kunden zu verlangen.<\/p>\n<p>6.<\/p>\n<p>Jede Be- und Verarbeitung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstandes sowie seine Verbindung mit fremden Gegenst\u00e4ndigen durch den Besteller oder einen Dritten erfolgt zugunsten der Lieferantin. An neu entstehenden Gegenst\u00e4nden steht der Lieferantin das Miteigentum entsprechend dem Wert des Liefergegenstandes zu.<\/p>\n<p>7.<\/p>\n<p>Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller die Lieferantin unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>8.<\/p>\n<p>Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Lieferantin nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der R\u00fccknahme auch zum R\u00fccktritt berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der R\u00fccknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch die Lieferantin liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, die Lieferantin h\u00e4tte dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>9.<\/p>\n<p>Die Lieferantin ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10\u00a0% \u00fcbersteigt, dabei obliegt der Lieferantin die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.<\/p>\n<p><strong>VI. Lieferbedingungen, Lieferfristen und Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>Alle vereinbarten Lieferbedingungen sind gem\u00e4\u00df Incoterms (2010) auszulegen. Sollte vertraglich nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart worden sein, so gilt als Lieferbedingung Ware \u201eab Werk\u201c (d.h. dem Lager der Lieferantin).<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>Alle vereinbarten Lieferfristen und \u2013termine, die nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschlie\u00dflich unverbindliche Angaben und begr\u00fcnden keine Fixgesch\u00e4fte und werden von der Lieferantin unter dem Vorbehalt normaler Materialbezugs-, Fabrikations- und Transportm\u00f6glichkeiten eingehalten. Die von der Lieferantin angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgekl\u00e4rt sind.<\/p>\n<p>3.<\/p>\n<p>Die Einhaltung von Fristen f\u00fcr Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, insbesondere Pl\u00e4ne und Freigaben durch den Besteller sowie die ordnungsgem\u00e4\u00dfe und rechtzeitige Erf\u00fcllung aller ihm obliegenden Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erf\u00fcllt, so verl\u00e4ngern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn die Lieferantin die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.<\/p>\n<p>4.<\/p>\n<p>Abgesehen von Ziffer 3. verl\u00e4ngern bzw. verschieben sich Lieferfristen und \u2013termine angemessen, wenn Hindernisse auftreten, die die Lieferantin trotz Aufwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann. Solche Hindernisse sind beispielsweise h\u00f6here Gewalt, wie Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, oder \u00e4hnliche Ereignisse (z.B. Streik, Aussperrung);<\/p>\n<p>Virus -und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System der Lieferantin, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzma\u00dfnahmen \u00fcblichen Sorgfalt erfolgten; nicht rechtzeitige oder ordnungsgem\u00e4\u00dfe Belieferung des Lieferers.<\/p>\n<p>5.<\/p>\n<p>Wurde zwischen Lieferantin und Besteller ausdr\u00fccklich ein Fixgesch\u00e4ft i.S.v.\u00a0286 Abs.\u00a02 Nr.\u00a04\u00a0BGB oder von \u00a7\u00a0376 HGB schriftlich vereinbart, haftet die Lieferantin nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Besteller infolge eines von der Lieferantin zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserf\u00fcllung geltend zu machen. In diesem Fall ist die Haftung der Lieferantin auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der Lieferantin zu vertretenden vors\u00e4tzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei der Lieferantin ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen zuzurechnen ist.<\/p>\n<p>Ebenso haftet die Lieferantin dem Besteller bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von der Bestellerin zu vertretenden vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei der Lieferantin ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung der Lieferantin ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der Lieferantin zu vertretenden vors\u00e4tzlichen Verletzung des Vertrages beruht.<\/p>\n<p>6.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall, dass ein von der Lieferantin zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Verpflichtungen, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf, beruht, wobei der Lieferantin ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen zuzurechnen ist, haftet die Lieferantin nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Ma\u00dfgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.<\/p>\n<p>7.<\/p>\n<p>Die Lieferantin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies f\u00fcr den Besteller zumutbar ist.<\/p>\n<p>8.<\/p>\n<p>Sollte nichts anderes vereinbart sein, geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber, wenn der zu liefernde Gegenstand im Lager zur Versendung abgegeben wird. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung von der Lieferantin gegen die \u00fcblichen Transportrisiken versichert.<\/p>\n<p>9.<\/p>\n<p>Wurde eine Lieferung mit Aufstellung oder Montage vereinbart, geht die Gefahr am Tage der \u00dcbernahme im Betrieb des Bestellers \u00fcber.<\/p>\n<p>10.<\/p>\n<p>Wird die Versendung, die Zustellung, der Beginn, die Durchf\u00fchrung der Aufstellung oder Montage, die \u00dcbernahme im Betrieb des Bestellers aus vom Besteller zu vertretenden Gr\u00fcnden verz\u00f6gert oder kommt der Besteller aus sonstigen Gr\u00fcnden in Annahmeverzug, so geht die Gefahr im urspr\u00fcnglich f\u00fcr die Ablieferung vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller \u00fcber. In diesen F\u00e4llen lagert die Lieferantin die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers ein.<\/p>\n<p><strong>VII. Pr\u00fcfung und Entgegennahme der Ware<\/strong><\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>Der Besteller hat seinen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 377 HGB ordnungsgem\u00e4\u00df nachzukommen.<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher M\u00e4ngel nicht verweigern.<\/p>\n<p><strong>VIII. Gew\u00e4hrleistung\/ Sachm\u00e4ngelhaftung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Sachm\u00e4ngel haftet die Lieferantin wie folgt:<\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Bestellers bestehen nur, wenn der Besteller seinen nach \u00a7\u00a0377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>Alle diejenigen Teile, Lieferungen oder Leistungen, die einen Sachmangel aufweisen, sind nach Wahl der Lieferantin unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag<\/p>\n<p>3.<\/p>\n<p>M\u00e4ngelr\u00fcgen des Bestellers haben unverz\u00fcglich und schriftlich zu erfolgen, nachdem der Besteller Kenntnis von dem Mangel erlangt hat.<\/p>\n<p>4.<\/p>\n<p>Der Lieferantin ist Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>5.<\/p>\n<p>Anspr\u00fcche des Bestellers wegen Sachm\u00e4ngeln verj\u00e4hren in 12 Monaten ab \u00dcbergabe\/Ablieferung der Ware an den Besteller. Hiervon ausgenommen sind M\u00e4ngelanspr\u00fcche von Verbrauchern sowie Schadensersatzanspr\u00fcche wegen der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit und\/oder Schadensersatzanspr\u00fcche aufgrund von grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich verursachten Sch\u00e4den durch die Lieferantin. Insoweit gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<p>6.<\/p>\n<p>Von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen sind insbesondere:<\/p>\n<p>a)\u00a0 jene Teile, deren Reparatur oder Ersatz aufgrund nat\u00fcrlicher Abnutzung erforderlich ist (Verschlei\u00dfteile);<\/p>\n<p>b) Verbrauchsmaterial, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Teile wie Gl\u00fchbirnen und Sicherungen;<\/p>\n<p>c) Teile, an denen Reparaturen, Ver\u00e4nderungen oder Anpassungen durch den Besteller oder Dritte ohne vorherige Zustimmung der Lieferantin vorgenommen oder begonnen wurden;<\/p>\n<p>d) Teile, deren M\u00e4ngel uns innerhalb der Gew\u00e4hrleistungszeit nicht unverz\u00fcglich mitgeteilt wurden;<\/p>\n<p>e) Teile mit M\u00e4ngeln oder Sch\u00e4den aufgrund von nicht durch die Lieferantin zu vertretender Fahrl\u00e4ssigkeit, Unf\u00e4llen, \u00dcberbeanspruchung, unsachgem\u00e4\u00dfer (nicht von der Lieferantin erfolgter) Installation, unsachgem\u00e4\u00dfer Bedienung oder extremen Umgebungsbedingungen, wie zu hohe Temperaturen, Feuchtigkeit, Schmutz oder korrosive Substanzen;<\/p>\n<p>f) Teile, die ohne Verschulden der Lieferantin besch\u00e4digt wurden.<\/p>\n<p>7.<\/p>\n<p>Anspr\u00fcche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil der Gegenstand der Lieferung nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.<\/p>\n<p>8.<\/p>\n<p>Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit und bei einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung der Lieferantin. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/p>\n<p><strong>IX. Sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>Soweit nicht anderweitig in diesen AGB geregelt, sind Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung,<\/p>\n<p>ausgeschlossen.<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>Dies gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird:<\/p>\n<p>a) nach dem Produkthaftungsgesetz,<\/p>\n<p>b) bei Vorsatz,<\/p>\n<p>c) bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten,<\/p>\n<p>d) bei Arglist,<\/p>\n<p>e) bei Nichteinhaltung einer \u00fcbernommenen Garantie,<\/p>\n<p>f) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, oder<\/p>\n<p>g) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.<\/p>\n<p>Der Schadensersatzanspruch f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten F\u00e4lle vorliegt.<\/p>\n<p>3.<\/p>\n<p>Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/p>\n<p><strong>X. Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/strong><\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Lieferantin.<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>Dieser Vertrag einschlie\u00dflich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.<\/p>\n<p><strong>XI. Verbindlichkeit des Vertrages<\/strong><\/p>\n<p>Ist ein Teil des Vertrages unwirksam, so bleibt die G\u00fcltigkeit des \u00fcbrigen Teiles davon unber\u00fchrt, soweit die Unwirksamkeit die wesentlichen Grundz\u00fcge des Vertrages nicht beeintr\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen zur Verwendung im Gesch\u00e4ftsverkehr gegen\u00fcber Unternehmern Stand: Januar 2020 I. 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